Barrierefreiheit nach dem BFSG
Die VRS Media Plattform wird schrittweise im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) überarbeitet. Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – eine möglichst zugängliche Nutzung unserer Online-Dienste zu ermöglichen.
Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen, bis zum 28. Juni 2025 eine barrierefreie Gestaltung nach den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA sicherzustellen.
Was wir bereits umgesetzt haben:
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Verbesserte Tastaturnavigation und sichtbare Fokusmarkierungen
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Screenreader-freundliche Strukturierung wesentlicher Inhalte
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Barrierefreie Formulareingaben und verständliche Fehlermeldungen
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Teilweise ARIA-Unterstützung zur besseren Erkennung interaktiver Elemente
Was derzeit noch nicht barrierefrei ist:
Bitte beachten Sie, dass unser Anzeigen-Editor zur Gestaltung von Anzeigenlayouts derzeit nicht vollständig barrierefrei ist. Insbesondere bestehen noch folgende Einschränkungen:
1. Farbkontraste im Editor
Problem: Die Farbkontraste im Editor entsprechen nicht vollständig den Anforderungen.
Relevante Richtlinie:
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WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.3: Kontrast (Minimum)
Text (einschließlich Text in Bildern) muss ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund aufweisen. Für großen Text gelten geringere Anforderungen.
2. Eingeschränkte Nutzung per Screenreader oder Tastatur
Problem: Die Nutzung der Webseite mit Screenreadern oder ausschließlich über die Tastatur ist nur eingeschränkt möglich.
Relevante Richtlinien:
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WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.1.1: Tastatur
Alle Funktionalitäten müssen über eine Tastatur bedienbar sein, ohne dass eine bestimmte Tastenanschlaggeschwindigkeit erforderlich ist.
WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.4.7: Sichtbarer Fokus
Der Tastaturfokus muss sichtbar sein, damit Nutzer erkennen können, welches Element aktuell fokussiert ist.
3. Unvollständige ARIA-Beschreibungen bei interaktiven Elementen
Problem: Einige interaktive Elemente verfügen nicht über vollständige ARIA-Beschreibungen, was die Zugänglichkeit für Screenreader-Nutzer beeinträchtigt.
Relevante Richtlinie:
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WCAG 2.1 Erfolgskriterium 4.1.2: Name, Rolle, Wert
Für alle Benutzeroberflächenkomponenten müssen Name, Rolle und Wert programmatisch bestimmt werden können, damit assistive Technologien diese korrekt interpretieren können.
Wir arbeiten bereits an einer überarbeiteten, barrierefreien Version des Editors.
Geplante Maßnahmen:
Die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen im Sinne des BFSG erfolgt bis spätestens Juni 2025. Der barrierefreie Editor befindet sich derzeit in der Entwicklung.
Kontakt für Hinweise zur Barrierefreiheit:
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
barrierefreiheit@vrsmedia.de
+49 421 224101-60
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!